21.03.2022
Auf Grund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie entsprechender Länderregelungen über Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 entfällt die 3G-Regel im ÖPNV. Der Zutritt zum Bus, Zug, S-Bahn und Tram ist somit wieder ohne einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis gestattet. Es gelten weiterhin die Bestimmungen zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske.
Für das Bundesland Thüringen gilt: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (bis zum 6. Geburtstag) sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Für das Bundesland Sachsen gilt: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder von 6 bis 15 Jahre müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske) tragen. Ab dem 16. Geburtstag besteht FFP2-Maskenpflicht.